Scheinwerfereinstellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Einstellung der Scheinwerfer am T3 gelten Vorschriften nach StVZO bzw. UN ECE- und EU-Richtlinien
 
Für die Einstellung der Scheinwerfer am T3 gelten Vorschriften nach StVZO bzw. UN ECE- und EU-Richtlinien
  
Einstellmaß "e" für die Scheinwerfereinstellung, Europa. <sup>1)</sup>
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Das Einstellmaß "e" bezieht sich auf einen Abstand von 10 m der Messfläche vom Scheinwerfer.
 
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Die für den T3 relevanten Daten sind gelb markiert.
 
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Version vom 14. Dezember 2023, 14:05 Uhr

Für die Einstellung der Scheinwerfer am T3 gelten Vorschriften nach StVZO bzw. UN ECE- und EU-Richtlinien


Das folgende Bild zeigt die Neigungsverhältnisse
Lichteinstellung1.jpg

Dieses Bild zeigt die Darstellung einer Prüfwand in 10m Entfernung von der Lichtaustrittsfläche des Sheinwerfers
Lichteinstellung2.jpg

Einstellmaß "e" für die Scheinwerfereinstellung, Europa. 1)

Das Einstellmaß "e" bezieht sich auf einen Abstand von 10 m der Messfläche vom Scheinwerfer. Die für den T3 relevanten Daten sind gelb markiert.

Fahrzeugart Scheinwerfer cm Nebelscheinwerfer cm
1 Kfz, bei denen der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer nicht höher als 140 cm über der Standfläche liegt.    
1a Pkw (auch Kombi-Kfz) 12 20
1b Kfz mit niveauregelnder Federung oder automatischem Neigungsausgleich des Lichtbündels.2) 10 20
1c Mehrachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen
1d Einspurige Kfz
1e Lkw mit vorn liegender Ladefläche
1f Lkw mit hinten liegender Ladefläche.3) 30 40
1g Sattelzugmaschinen.3)
1h Kraftomnibusse.3)
2 Kfz, bei denen der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer höher als 140 cm über der Standfläche liegt.4) H/3 (H/3)+7
3 Einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen mit dauerabgeblendeten Scheinwerfern, auf denen die erforderliche Neigung der Lichtbündelmitte angegeben ist.5) 2 N 20
4 Fahrzeug mit Genehmigung nach Richtlinie 76/756/EWG bzw. ECE-R48 Einstellmaß am Fahrzeug s. oben

1) Die mit Hilfe von Einstellprüfgeräten für Scheinwerfer erzielten Ergebnisse müssen den Werten der Tabelle entsprechen.
2) Eigenheiten dieser Einrichtungen sind nach den Anweisungen der Hersteller sorgfältig zu beachten.
3) Ausgenommen Kraftfahrzeuge nach 1b.
4) H Höhe der Scheinwerfermitte über der Standfläche in cm.
5) N Sollmaß für die Neigung der Lichtbündelmitte auf 5 m Entfernung.

Bei Änderungen und Maßnahmen am Fahrzeug, die die Scheinwerfereinstellung beeinflussen (z. B. Federung), muss erneut eingestellt werden. Das gleiche empfiehlt sich nach einem Wechsel der Lampe.
Ist das Fernlicht mit dem asymmetrischen Abblendlicht ineinandergebaut (Bilux-, Duplolampen), so wird es durch die Ausrichtung des Abblendlichtes in die gewünschte Stellung gebracht.
Separate Fernlichtscheinwerfer werden horizontal und symmetrisch, bezogen auf Scheinwerfermitte und Zentralmarke, ausgerichtet.