Motorumbauten - Leistungssteigerung

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In den T3 werden gerne andere Motoren zu Leistungsteigerung eingebaut. VW hat dazu im Leitfaden "Ratgeber Änderungen an VW-Fahrzeugen - Fahrzeuge ab August 1983, Ausgabe Januar 1991" auf Seite 32 für den serienmäßigen Zustand des Fahrzeuges einen Rahmen vorgegeben, der hier zitiert werden soll.

3. Umbau von Motoren zum Zweck der Leistungssteigerung
Achtung!
Fahrzeuge, die ab 1.10.1971 erstmals aufgrund einer ABE zum Verkehr zugelassen wurden, unterliegen den Abgasbestimmungen nach § 47 StVZO und Anlage XIV (Prüfung bei unterschiedlichen Fahrzuständen erforderlich).
Prüfung kann im Rahmen der Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis nach § 19 (2), § 21 StVZO bei allen entsprechend ausgerüsteten Technischen Prüfstellen durchgeführt werden.
Bei Änderungen, die eine erneute Messung des Geräuschpegels erforderlich machen, müssen die jeweiligen Grenzwerte nach EG-Richtlinien eingehalten werden. Ggf. Rücksprache bei der zuständigen Technischen Prüfstelle.
Der Leistungssteigerung an Fahrzeugen mit Wahlautomatik bzw. automatischem Getriebe wird nicht zugestimmt.

Modell (Typ) Bedingungen Neue Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO
2.1 Käfer (11 ) Zulässige Höchstgeschwindigkeit 135 km/h ja
2.2 Kastenwagen (251 ),
Kombi (253),
Wohnwagen (253-609),
Caravelle, Caravelle Carat (255)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 165 km/h ja

Ende des Zitats.

Diese Grenzen sind vor allem wichtig für die Bremsanlage.