Räder und Reifen Serie
Allgemeines
Fahrzeugräder bestehen im Allgemeinen aus Felge und Radschüssel bzw. Radscheibe. Die Felge dient zur Aufnahme des Reifens, die Radschüssel verbindet die Felge mit der Radnabe. Die Radgröße wird in erster Linie durch den Bremsendurchmesser und durch die für das Fahrzeug erforderliche Tragfähigkeit des Reifens bestimmt. Die wichtigsten Begriffe zur Beschreibung des Rades sind: Felgenmaulweite, Felgendurchmesser, Mittenloch, Lochkreisdurchmesser, Anzahl der Befestigungslöcher, Versenk- und Bolzenausführung, Einpresstiefe der Schüssel.
Scheibenrad (technische Bezeichnung z. B. 6J x 14 H 2). 1 Felgenhorn (z. B. Form J), 2 Schrägschulter, 3 Hump (z. B. Doppelhump H 2), 4 Felge, 5 Tiefbett, 6 Belüftungsloch, 7 Radschüssel. D Felgendurchmesser (z. B. 14"), L Lochkreisdurchmesser, M Felgenmaulweite (z. B. 6"), N Mittenloch, ET Einpresstiefe.
Im Folgenden ist das Wort Felge zumeist als Rad zu lesen.